AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten

(1) Unsere Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage der VOB/B sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingung wird hiermit widersprochen.

(2) Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die Anlagen für unsere Monteure zugänglich und frei von Fahrzeugen sind. Die Gefahr für Beschädigungen von nicht entfernten Fahrzeugen liegt beim Auftraggeber.

(3) Angebote und Voranschläge des Auftragnehmers über Gesamtkosten oder Zeitdauer von Inspektions- oder Reparaturarbeiten sind freibelibend, annähernd und unverbindlich. Für die Abrechnung unserer Leistung sind die bei Auftragserteilung gültigen Stundensätze und Materialpreise maßgebend. Die vom Auftragnehmer genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Wir berechnen

a) für jede Arbeits-, Fahrt- oder Wartestunde, gleichgültig ob es sich um Über-, Nacht- oder Sonntagsstunden handelt, unsere zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Verrechnungssätze;

b) für Fahrtkosten den zur Zeit der Ausführung gültigen Verrechnungssatz (Fahrtkostenpauschale) für das Servicefahrzeug, alternativ die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse, zzgl. eventueller Zuschläge für Gepäck- und Werkzeugbeförderung.

c) Für eingebaute Ersatzteile die jeweiligen aktuellen Listenpreise

d) Für Material, das zu stellen Sache des Auftraggebers wäre, unsere Selbstkosten

e) Sonstige Kosten wie Telefon und ähnliche auf Nachweis.

Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise gelten ab Werk Gersthofen in EUR ausschließlich Verpackung. Sofern

Verpackung erforderlich sein sollte, wird diese zu Selbstkosten berechnet. Materialpreise verstehen sich netto, Versand unfrei ab Werk oder bei Postversand zzgl. Versandkosten und gesetzliche Mehrwertsteuer.

(5) Zahlungen sind sofort und ohne jeden Abzug zu leisten. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber stehen von uns anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen zu. Bei Verzug sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des jeweiligen Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu rechnen. Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber uns eine geringere Belastung nachweist. Der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig.

(6) Soweit Arbeitszeit und Materialaufwand vom Auftraggeber oder einem Beauftragten des Auftraggebers unterschriftlich bestätigt werden, sind diese Bestätigungen für beide Teile bindend. Ist der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter trotz rechtzeitiger Benachrichtigung bei Fertigstellung nicht anwesend, obwohl dies ihm möglich gewesen wäre, so gelten die von unserem Servicepersonal getroffenen Feststellungen als verbindlich.

(7) Im Falle einer mangelhaften Leistung haften wir auf der Basis der VOB/B unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche wie folgt:

a) Alle neu gelieferten Teile, die innerhalb von 24 Monaten nach Abnahme der Arbeiten nachweisbar in Folge vertragswidriger Leistung, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar oder in der Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden, sind nach unserer Wahl unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, wenn der Auftraggeber dies innerhalb der Frist uns gegenüber schriftlich verlangt.

b) Die Haftung für Mängel bezieht sich insbesondere nicht auf natürliche Abnutzung von Verschleißteilen (Dichtungen, Manschetten, Seilen, elektrischer Schaltelemente, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder chemischer, elektromechanischer, elektrischer oder ähnlicher Einflüsse ohne unser Verschulden entstehen.

c) Kommen wir einer Nachbesserungsaufforderung trotz Vorliegens eines entsprechenden Mangels sowie einer schriftlich gesetzten angemessenen Frist nicht nach, so kann der Auftraggeber unter Ausschluss weitergehender Gewährleistungsansprüche die Nachbesserung durch Dritte ausführen lassen und von uns die erforderlichen Aufwendungen verlangen.

8. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages einschließlich Kosten und Zinsen Eigentum des Auftragnehmers. Die aus dem Weiterverkauf, der Weterverarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstandenen Ansprüche gegen Dritte tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt, nicht jedoch zur Abtretung an einen Dritten.

9. Verwaltungsunternehmen handeln im Namen des/der Eigentümer(s).

10. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg, auch für gerichtliche Mahn- und Wechselsachen, soweit die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO gegeben sind.

11. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der sonstigen nicht.

PALIS®Automatic Parking GmbH & Co.KG
Daimlerstr. 7
D-86368 Gersthofen

Tel.: +49 (0) 821 – 4504 9696

Mail: info@palis.de

Stand November, 2009